Einmal um die Welt bitte. Danke.

Krankenkasse abmelden / pausieren

Ohje, hier braucht es Nerven. Wer eine Weltreise plant, sollte für dieses Thema keinen allzu knappen Vorlauf einkalkulieren. Das ist zumindest unsere Erfahrung und muss natürlich nicht zwangslaüfig so sein. Aber auch andere Reisende berichteten uns von ähnlichen Verzweiflungen.

Wer für seine Weltreise alle Zelte in Deutschland abbricht und seinen Wohnsitz aufgibt, der hat bei diesem Thema gute Karten. Wer hingegen ein paar Monate oder ein Jahr unterwegs sein wird und eine Rückkehr einplant, könnte Schwierigkeiten bekommen.

Wie ist das gesetzlich geregelt?

Die Krankenkasse zu kündigen bzw. zu pausieren ist leider nicht so einfach, wie man sich das als Reisender evtl. denkt. Wir waren der Meinung, wir sind nicht im Land, nehmen keinerlei Leistung in Anspruch, also wieso sollten wir dafür Geld ausgeben müssen.
Dann haben wir gelernt, dass es für derartige Fälle scheinbar bei keiner Krankenkasse verbindliche Vorschriften gibt, wie man mit Weltreisenden gesetzlich umgeht. Denn klar ist lediglich eins: in Deutschland herrscht Versicherungspflicht. Da man seinen Wohnsitz wegen einer längeren Reise nicht zwangsläufig aufgibt, ist man somit streng betrachtet weiterhin in der Pflicht, Beiträge zu zahlen.

Und hier beginnt der Kampf. Selbst verständnisvolle Mitarbeiter der Krankenkasse sehen sich hier an Ihre Grenzen gebracht. Gefühlt hatte keiner jemals einen derartigen Fall auf dem Tisch. Egal wen man fragt - ob per Telefon, Live-Chat oder vor Ort - man blickt in fragende Gesichter und hört die unterschiedlichsten Aussagen. Aber eigentlich nie die, die man gern hören möchte.
Da scheinbar niemand mit uns Weltreise-Patienten umzugehen weiß, klammern sich viele Mitarbeiter an das einzig Bekannte: die Versicherungspflicht. Und sehen keine Möglichkeit, die Versicherung auszusetzen oder zu pausieren. Auch wenn sie das gern wöllten. Ein echtes Dilemma.
Man hat ja immer den Eindruck, dass es in Deutschland für alles Gesetze gibt. In einem Land voller fleißiger Arbeitsbienen erhalten wir Weltreisenden scheinbar zu wenig Aufmerksamkeit vom Gesetzgeber :-)

Egal ob Job gekündigt oder nicht (z.B. Sabbatjahr oder unbezahlter Urlaub), für die Dauer der Weltreise sind Sie nicht mehr über den Arbeitgeber krankenversichert. Wenn sich die Krankenkasse quer stellt, bleibt Ihnen nur übrig, sich freiwillig zu versichern. Eine freiwillige Versicherung (für nicht Selbstständige) kostet je nach Kasse ca. 150-200 Euro. Pro Monat. Das wäre ein riesiger Kosten-Posten. Sinnlos noch dazu. Denn man ist ja gar nicht da. Das will man sich nun wirklich nicht antun, sich das Geld viel lieber sparen und in der Welt verjubeln!

Wie kann man sich bei der Krankenkasse abmelden?

Es gibt scheinbar keine verbindlichen Mittel und Wege, sich von der Krankenversicherung zu befreien. Man ist auf das Entgegenkommen der Kasse angewiesen und hier heißt es schlicht und einfach: Beharrlichkeit walten lassen. Die Hotline anrufen, Experten verlangen, vor Ort vorsprechen und so lange fragen, bis man endlich nicht nur Gehör und Verständnis findet, sondern auch einen Mitarbeiter, dem so ein Fall (Weltreise, Expat oder Sonstiges) nicht unbekannt ist. Denn die gibt es. Sie sind scheinbar nur gut versteckt.

Sobald man einen Experten gefunden hat, kehrt das Lächeln auf das Gesicht des Weltreisenden zurück. Denn es ist nicht zwingend unmöglich, sich von der Krankenkasse abzumelden / diese für die Dauer der Abwesenheit zu pausieren. Es ist tatsächlich möglich, die Mitgliedschaft in eine ruhende Mitgliedschaft abzuändern. Keine Ahnung, ob dies eine Grauzone darstellt und hier lediglich der Großmut des Mitarbeiters für Entspannung sorgt. Auf jeden Fall ist es machbar!

Für die Dauer der Weltreise ist man dann von jeglichen Beiträgen befreit. Sobald man zurück ist, meldet man sich wieder an. Ihre bisherige Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Sie nach der Rückkehr wieder aufzunehmen. Darum muss man sich also keine Sorgen machen. Zumindest, wenn man nicht plant, eine Ewigkeit unterwegs zu sein. Aber Achtung: Sie dürfen sich während der beitragsfreien Zeit ausschließlich im außereuropäischen Ausland aufhalten!

Anwartschaft

Eventuell wird Ihnen während all der Versuche, eine Pausierung zu bewerkstelligen, eine Anwartschaft angeboten. Dies bedeutet, Sie zahlen monatlich einen geringeren Beitrag, der Ihnen zusichert, nach der Rückkehr wieder aufgenommen zu werden. Wenn Sie lediglich ein paar Monate außer Landes sein werden, ist dies nicht notwendig! Der Gesetzgeber verpflichtete Krankenkassen vor einigen Jahren dazu, ehemalige Mitglieder wieder aufnehmen zu müssen. Deshalb - schließen Sie keine Anwartschaft ab!
Für wen sich eine Anwartschaft wirklich lohnt, ist schwer zu sagen. Eventuell für einen Auslandsaufenthalt, der auf unbestimmte Dauer, aber mehrere Jahre ausgelegt ist. Warum? Irgendwann verlieren Sie den Anspruch der verpflichtenden Wiederaufnahme. Besprechen Sie dies unbedingt persönlich mit Ihrer Kasse.

Welche Dokumente braucht man zur Abmeldung?

Wenn man endlich den Experten gefunden hat, der einem die ruhende Mitgliedschaft gewährt, werden i.d.R. einige Nachweise erbracht werden müssen. Bei uns waren das zum einen die Flugticket(s) zur Ansicht der geplanten Reiseroute. Dies dient dem Nachweis, dass man sich nicht innerhalb Europas aufhalten wird.

Zum anderen eine Kopie der abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung. Man ist vollumfänglich um unsere Gesundheit und Absicherung besorgt.
Und das war es dann auch. Die Krankenkasse wird pausiert und es werden keine Beiträge fällig. Geschafft! Geld gespart. Kurz jubeln bitte.

Wie das alles bei einer privaten Krankenversicherung gehandhabt wird, ist uns nicht bekannt. Dieser Artikel spiegelt ausschließlich unsere eigenen Erfahrungen mit der gesetzlichen Krankenkasse wider. Auf alle Fälle - viel Erfolg und gesunde Reise!

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