Möglichkeit 1: Kündigung schreiben und abgeben. Kündigungsfrist abwarten. Frei.
Möglichkeit 2: Kündigen lassen. Kündigungsfrist abwarten. Auch Frei.
Das Ergebnis ist das gleiche, allerdings gibt es einen gravierenden Unterschied, wenn es um das Thema arbeitslos melden und Arbeitslosengeld geht!
In Bezug auf die Beantragung von und den Anspruch auf Arbeitslosengeld, sollte man folgendes wissen: wer aus freien Stücken selbst sein Arbeitsverhältnis kündigt, wird vom Arbeitsamt dafür zur Verantwortung gezogen. In diesem Fall tritt eine gesetzliche Sperrfrist in Kraft und Sie erhalten drei Monate lang kein Arbeitslosengeld. Sollten Sie direkt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Weltreise antreten, fällt diese Sperrfrist nicht ins Gewicht. Denn diese läuft in der Regel während ihrer Abwesenheit ab.
Wenn Sie einen guten Draht zu ihrem Arbeitgeber haben, erklären Sie ihr Vorhaben und äuÃern Sie den Wunsch, die Kündigung zu erhalten und nicht selbst einreichen zu müssen. Das sichert ihnen den Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Zumindest, insofern Sie die generellen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen - vor allem: mindestens 12 Monate festes Arbeitsverhältnis innerhalb der letzten zwei Jahre.
Die Dauer ist, wie der Name sagt, auf ein Jahr beschränkt, kann jedoch individuell auch angepasst werden. Möglich ist mitunter auch das splitten des Jahres in mehrere Abschnitte. Gesetzlich verpflichtet ist kein Unternehmen, seinen Mitarbeitern ein Sabbatjahr zu gewähren.
Ein Unternehmen mit 2000 Mitarbeitern am Band oder 1000 Mitarbeitern in einem Call-Center wird sicherlich kaum daran zerbrechen, wenn einer der Mitarbeiter für einen längeren Zeitraum ausfällt. Eine kleine Firma mit 10 Angestellten kann einen derartigen Ausfall logischerweise nicht kompensieren.
Leisten können sich dies demnach in der Regel nur wirklich groÃe Arbeitgeber. Denn dort sind Mitarbeiter entweder einfach ersetzbar oder werden derart wertgeschätzt, dass ihnen eine Auszeit aus Gründen der Motivation gern gewährt wird. Letzteres kommt aber in der Wirklichkeit wohl eher super selten vor. Leider.
Jegliche Vereinbarungen über ein Sabbatical sind mit dem jeweiligen Arbeitgeber individuell zu treffen. Viel Erfolg!
Detaillierte Information zum Sabbatjahr finden sich bei Interesse u.a. auf folgender Webseite: sabbatjahr.org