Einmal um die Welt bitte. Danke.

Arbeitslos melden bei Weltreise

Wer vor der Weltreise noch nie mit dem Arbeitsamt in Berührung gekommen ist, wird evtl. von Vorurteilen geplagt den Weg dahin scheuen und eine drohende Papierschlacht fürchten. Keine Sorge, alles nicht so wild! Dieser Artikel behandelt das Thema arbeitslos melden in Bezug auf Arbeitslosengeld 1 (ALG1).

Muss man sich arbeitslos melden?

Wer in Lohn und Brot steht und einem festen Job nachgeht, den er aufgrund der Weltreise aufgibt und kündigt, für den führt kein Weg an der Agentur für Arbeit vorbei. Hier lautet die Antwort: ja. Auch wenn man gerade nicht nach Arbeit, sondern nach tollen Ecken in der Welt sucht...

Wer hingegen vom Arbeitgeber freigestellt wird, unbezahlten Urlaub nimmt oder ein sogenanntes Sabbatjahr (Sabbatical) einlegt, der muss sich weder arbeitslos melden noch in irgendeiner Weise bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden. Hier lautet die Antwort: nein.

Zum Thema Job / Arbeit und Sabbatical gibt es bei Interesse einen eigenen Artikel.

Job kündigen oder sich kündigen lassen?

Hier ist die Antwort einfach - insofern Ihr Arbeitgeber mitspielt, lassen Sie sich kündigen. Denn, wer selbst kündigt, erhält bei der Agentur für Arbeit eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen / drei Monaten! Das heißt, Sie haben für einen Zeitraum von 12 Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld!
Insofern Sie direkt vom Job zur Reise übergehen und keinerlei Zeit zu überbrücken ist, sollte dies kein Problem darstellen. Die Sperrfrist läuft während der Abwesenheit weiter und hat sich somit nach ihrer Rückkehr quasi von selbst erledigt. Klären Sie dies jedoch im Detail mit der Arbeitsagentur ab, bevor Sie kündigen! Sollte die Sperrfrist nicht während der Abwesenheit abgegolten sein, haben Sie nach der Rückkehr drei Monate lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Versuchen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber darauf zu verständigen, dass sie gekündigt werden. Es ergibt für ihn i.d.R. keinen Nachteil, bringt ihnen jedoch in Sachen Arbeitsamt und Bürokratie nur Vorteile.

Arbeitslos melden - vor der Abreise

Sobald Sie ihre Kündigung in der Hand halten, haben Sie 3 Tage Zeit, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und arbeitssuchend zu melden. Man sucht zwar keine Arbeit, der Zustand arbeitslos und arbeitssuchend ist jedoch nicht entkoppelbar.

Wie funktioniert das?

Ihr Reiseziel: Agentur für Arbeit. Jetzt sieht man das Arbeitsamt das erste Mal live und in Farbe von innen. Sie gehen zum Empfang, im Handgepäck haben Sie ihren Ausweis und ihre Kündigung. Sie melden sich arbeitslos. Zur Not kann man diesen Schritt auch telefonisch erledigen.
Das nächste Reiseziel (direkt im Anschluss) heißt: arbeitssuchend melden. Oder auch - dem Arbeitsamt sämtliche Daten zur Verfügung stellen. Dies geschieht heutzutage (2015) nahezu in Eigenregie. Man erhält lediglich einen Zugang im Online-Portal des Jobcenters, zur Jobbörse. Quasi eine gebuchte Rundreise mit eigener Anreise und selbst fahrend im Mietwagen. Denn Sie tippen alles selbst ein. Name, Daten, Arbeitserfahrung und vieles mehr. Das war es dann auch schon. Heimreise ist angesagt. Denn alles andere kann man / muss man online erledigen.

Arbeitslosengeld beantragen

Wer vor der Abreise noch ein paar Wochen überbrücken muss oder dies gern möchte, der wird über den Empfang von Arbeitslosengeld nicht böse sein.
Die Beantragung erfolgt online. Einloggen auf der Webseite vom Jobcenter und los. Alles ist halbwegs übersichtlich gestaltet und recht einfach zu bewältigen. Dokumente müssen evtl. in Papierform noch nachgereicht werden.
Ein wenig Papierkram kommt auch auf den Arbeitgeber zu. Sie erhalten kurze Zeit nach Beantragung des Arbeitslosengeldes einige Unterlagen zugesandt, die der Arbeitgeber ausfüllen muss. Sobald alle Dokumente vollständig sind, reichen Sie diese ein. Nach ca. 2 Wochen haben Sie den Bescheid im Briefkasten. Mission accomplished.

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, gelten entsprechende Bedingungen. Abgesehen von Fristen und Anwartschaftszeiten, müssen Sie natürlich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das diese Voraussetzung bei einer Weltreise nicht gegeben ist, steht also evtl. im Widerspruch zum Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Arbeitsvermittler - wie gehe ich vor?

Sobald man sich arbeitslos gemeldet hat, wird der jeweilige Bearbeiter im Jobcenter Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Sein Ziel ist die Arbeitsvermittlung. Was er oder sie noch nicht weiß, ist, dass das nicht Ihrem Ziel entspricht.
Wie man hier am besten vorgeht, muss jeder mit sich selbst ausmachen. Und es hängt sicherlich auch vom Gegenüber ab. Sitzt einem ein eingefleischter Bürokrat gegenüber oder entwickelt sich ein sympathisches und lockeres Gespräch?

Man kann sich interessiert auf die Bemühungen des Bearbeiters einlassen und nichts von seinem Vorhaben preisgeben. Doch Achtung - Sie sind verpflichtet, jedem Vorschlag für eine neue Arbeitsstelle nachzugehen. Das heißt, Bewerbungen schreiben und die Erfolge bzw. geplanten Misserfolge dem Jobcenter gegenüber nachweisen. Hier steht also ein wenig Katz und Maus Spiel an, wenn man sich für die Variante des Verschweigens entscheidet.

Wer es gern mit der Wahrheit hält, sollte seinem Bearbeiter gleich im Erstgespräch reinen Wein einschenken. Wer nicht allzu offen über seine Weltreise sprechen möchte, der verpackt es wenig. Wie auch immer - es erspart beiden Seiten unnötige Arbeit und einem selbst unnötiges Theater spielen. Insofern es keine Ewigkeit zu überbrücken gilt, also zum Beispiel lediglich 3-4 Wochen zwischen Arbeitsende und Abreise liegen, wird auch der Bearbeiter keinen Sinn darin sehen, eine Vermittlung anzustreben. Im besten Fall zeigt er sich fasziniert und begeistert, wird ihnen gut zureden und jegliche bürokratische Hürde gar nicht erst aufbauen. In jedem Fall ist das Jobcenter froh, wenn Sie aus der Arbeitslosenstatistik fallen. Das sind doch gute Voraussetzungen.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Sie haben in der Regel Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld (ALG1). Dieser gilt, insofern Sie vorher über einen bestimmten Zeitraum sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Genaue Informationen finden Sie direkt auf der Webseite der Agentur für Arbeit.

Wie lange habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wer auf Weltreise geht, wird sich fragen, wie lange der Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen bleibt. Kann ich 3 Jahre um die Welt reisen und danach problemlos ALG beziehen? Nein. Kann ich 6 Monate reisen und dann Arbeitslosengeld erhalten? Ja. Dies nur als Beispiel und angenommen, Sie erfüllen die Voraussetzungen.

Gesetzlich wird hier mit den Begriffen Rahmenfrist und Anwartschaftszeit / Regelanwartschaft um sich geworfen. Das bedeutet in einfachen Worten folgendes:
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss innerhalb der letzten zwei Jahre ein festes Arbeitsverhältnis (sozialversicherungspflichtig) von mindestens 12 Monaten vorgelegen haben. Wenn Sie bis zur Abreise arbeiten, startet mit Beginn der Weltreise der Countdown. Jeder Reisetag ist einer von ca. 360 Tagen, der ihnen noch zur Verfügung steht.

Theoretisch können Sie also ein ganzes Jahr reisen und haben nach der Rückkehr uneingeschränkt Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt aber nur, wenn Sie direkt vom Job zur Reise übergehen!

Falls noch Restansprüche aus Vorjahren bestehen, kann die Berechnung anders ausfallen. Generell sollten Sie die Regelungen und Bestimmungen unbedingt persönlich mit einem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit vor ihrer Abreise klären! Nur so können Sie entspannt reisen und die Dauer der Reise und den Anspruch auf Arbeitslosengeld aufeinander abstimmen und sicherstellen. Vielleicht beeinflusst dieser Umstand sogar ihre Routenplanung - somit lieber eher informieren als zu spät!

Arbeitslosengeld während der Reise?

Ein klares: Nein. Arbeitslosengeld steht ihnen zu, insofern Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Da dies in Abwesenheit nicht der Fall ist, besteht auch kein Anspruch auf eine Zahlung.
Längere Abwesenheiten können durchaus auch während der Arbeitslosigkeit geldlich unterstützt werden, hierbei handelt es sich jedoch um einen Zeitraum von wenigen Wochen. Insofern Sie ihre Weltreise also nicht innerhalb von 4 Wochen erledigen, ist hier kein Geld vom Staat zu erwarten. Eine Bedürftigkeit wird bei Weltreisenden zudem auch eher nicht gegeben sein.

Beim Arbeitsamt abmelden

Die Abmeldung bei der Agentur für Arbeit ist unkompliziert und schnell und schmerzlos erledigt. Ihnen sollte ein Formular namens Änderungsmitteilung / Veränderungsmitteilung vorliegen. Wenn nicht, lassen Sie es sich vor Ort ausdrucken oder laden Sie es hier herunter.
Da eine Weltreise oder sonstige längere Auszeit scheinbar nicht allzu oft vorkommt, ist diese Option nicht als vordefinierter Punkt zu finden. Wählen Sie: ich bin ab - geben Sie ihr Abreisedatum ein - und schreiben Sie einfach von Hand: im Ausland. Das sollte genügen.
Lassen Sie das Formular der Agentur für Arbeit circa 2 Wochen, spätestens 2 Tage vor Abreise zukommen. Fertig.

Ab dem in der Veränderungsmitteilung enthaltenen Datum erhalten Sie keinerlei Arbeitslosengeld mehr. Sollte ihre Abreise inmitten eines Monats erfolgen, erhalten Sie den Betrag für den Monat anteilig.

Arbeitslos melden - bei Rückkehr

Sobald man den Heimatboden wieder betreten hat, kann man sich ganz einfach wieder persönlich beim Arbeitsamt anmelden. Arbeitslos und Arbeitssuchend. Im Anschluss erfolgt die gleiche Prozedur wie bei der ersten Anmeldung.
Insofern Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, erfolgt die Zahlung ab dem Tag der Meldung. Auch Krankenversicherung und Rentenversicherung sind ab diesem Tag wieder sichergestellt.
Arbeitslos melden bei Weltreise



Auslands-Krankenversicherung

  • Auslands-KV von AXA Versicherungen
  • Krankenversicherung für eine Dauer von mehr als 45 Tagen
  • USA und Kanada ohne Aufpreis
  • Zeitraum exakt wählbar
  • Abschluss online möglich
  • unschlagbar günstig

Erfahrungen lesen bei Tripadvisor

  • Bewertungen von Reisezielen, Sehenswürdigkeiten, Hostels, Campingplätzen, Hotels, Restaurants etc.
  • echte Erfahrungen
  • weltweite Abdeckung