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Job kündigen bei Weltreise

Wer seinen Job definitiv aufgeben will und auch nicht beabsichtigt, in diesen zurück zu kehren, für den heißt es Kündigung. Doch eine Weltreise oder eine sonstige längere Auszeit muss nicht zwangsläufig das Ende des Jobs bedeuten. Arbeitgeber sind unter Umständen bereit, unbezahlten Urlaub oder ein Sabbatjahr (Sabbatical) zu gewähren.

Job aufgeben

Wer seinen Job liebt, dem wird es schwer fallen. Wem nichts an seinem Job liegt, der wird sich eine riesige Freude bereiten, diesen zu kündigen! Bei einer Kündigung gibt es eigentlich nicht allzu viel zu tun. Aber dennoch etwas zu beachten.

Möglichkeit 1: Kündigung schreiben und abgeben. Kündigungsfrist abwarten. Frei.
Möglichkeit 2: Kündigen lassen. Kündigungsfrist abwarten. Auch Frei.

Das Ergebnis ist das gleiche, allerdings gibt es einen gravierenden Unterschied, wenn es um das Thema arbeitslos melden und Arbeitslosengeld geht!
In Bezug auf die Beantragung von und den Anspruch auf Arbeitslosengeld, sollte man folgendes wissen: wer aus freien Stücken selbst sein Arbeitsverhältnis kündigt, wird vom Arbeitsamt dafür zur Verantwortung gezogen. In diesem Fall tritt eine gesetzliche Sperrfrist in Kraft und Sie erhalten drei Monate lang kein Arbeitslosengeld. Sollten Sie direkt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Weltreise antreten, fällt diese Sperrfrist nicht ins Gewicht. Denn diese läuft in der Regel während ihrer Abwesenheit ab.

Wenn Sie einen guten Draht zu ihrem Arbeitgeber haben, erklären Sie ihr Vorhaben und äußern Sie den Wunsch, die Kündigung zu erhalten und nicht selbst einreichen zu müssen. Das sichert ihnen den Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Zumindest, insofern Sie die generellen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen - vor allem: mindestens 12 Monate festes Arbeitsverhältnis innerhalb der letzten zwei Jahre.

Sabbatjahr / Sabbatical

Große Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern unter Umständen die Möglichkeit, ein Sabbatjahr / Sabbatical zu nehmen. Dies gleicht bürokratisch gesehen dem Zustand eines unbezahlten Urlaubs oder einer Langzeit-Krankheit. Der Mitarbeiter hat das Recht ohne Lohn oder Gehalt der Arbeit fern zu bleiben, verliert jedoch nicht den Anspruch auf seinen Job. Die Rückkehr auf den gleichen Arbeitsplatz ist gewährleistet.

Die Dauer ist, wie der Name sagt, auf ein Jahr beschränkt, kann jedoch individuell auch angepasst werden. Möglich ist mitunter auch das splitten des Jahres in mehrere Abschnitte. Gesetzlich verpflichtet ist kein Unternehmen, seinen Mitarbeitern ein Sabbatjahr zu gewähren.
Ein Unternehmen mit 2000 Mitarbeitern am Band oder 1000 Mitarbeitern in einem Call-Center wird sicherlich kaum daran zerbrechen, wenn einer der Mitarbeiter für einen längeren Zeitraum ausfällt. Eine kleine Firma mit 10 Angestellten kann einen derartigen Ausfall logischerweise nicht kompensieren.
Leisten können sich dies demnach in der Regel nur wirklich große Arbeitgeber. Denn dort sind Mitarbeiter entweder einfach ersetzbar oder werden derart wertgeschätzt, dass ihnen eine Auszeit aus Gründen der Motivation gern gewährt wird. Letzteres kommt aber in der Wirklichkeit wohl eher super selten vor. Leider.
Jegliche Vereinbarungen über ein Sabbatical sind mit dem jeweiligen Arbeitgeber individuell zu treffen. Viel Erfolg!

Was gibt es beim Sabbatical zu beachten?

In der Zeit, in der der Arbeitgeber einen Mitarbeiter im Rahmen eines Sabbatjahres / Sabbaticals freistellt, ist dieser nicht krankenversichert. Dafür ist man in dieser Zeit selbst verantwortlich. Insofern Sie also nicht direkt vom Job in die Weltreise und zurück in den Job gehen (ohne zeitliche Zwischenräume), sind Sie nicht versichert. Wenn Sie vor oder nach der Weltreise unbeschäftigt auf deutschem Boden weilen, müssen Sie sich selbst krankenversichern. Klären Sie dies mit ihrer derzeitigen (gesetzlichen) Krankenkasse. In der Regel bieten alle Kassen eine freiwillige Pflichtversicherung an. Die Kosten und Preise werden sich um die 160,00 Euro pro Monat bewegen (Stand 2015). Im Ausland greift dann ihre Auslandskrankenversicherung und die heimische Versicherung kann in eine ruhende Mitgliedschaft gewandelt werden.

Detaillierte Information zum Sabbatjahr finden sich bei Interesse u.a. auf folgender Webseite: sabbatjahr.org

Welreise Job aufgeben



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